Das Onlinezugangsgesetz stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Ende 2022 sollen die Dienstleistungen der Ämter für die Bürger:innen online verfügbar sein. Die Landeshauptstadt Kiel hat sich auf dem Weg gemacht, gemeinsam mit dem ITVSH und Dienstleistern diese Aufgabe zu meistern. Dabei sollen nicht nur die „bürgersetiigen“ Dienste digitalisiiert werden, sondern es soll die Chance genutzt werden, gleich auch die interne Bearbeitung von analog auf digital umzustellen. Hierzu sind viele einzelne Schritte zu gehen: vom Informieren und Einbinden der Mitarbeitenden, dem Anbinden unterschiedlicher Softwaren („Fachverfahren“), der Sicherstellung des Datenschutzes bis zur Erstellung digitaler Formulare für die OZG-Leistungen.